Auszubildende/n zur/m Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) - Fachrichtung Kommunalverwaltung

Zum Ausbildungsbeginn September 2026 bieten wir die Chance auf eine vielseitige und zukunftsorientierte Ausbildung.

Bewerbung starten - Öffnet sich in einem neuen Fenster

Unsere Anforderungen

  • mindestens mittlere Reife bzw. M-Zug
  • mindestens befriedigende Leistungen in Deutsch und Mathematik
  • EDV-Kenntnisse MS-Office
  • gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • Motivation, Leistungsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein
  • Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
  • Freude am Umgang mit Menschen und entsprechend freundlicher Kommunikationsstil

Ihre Aufgaben

Während der dreijährigen Ausbildungszeit absolvierst du den theoretischen Teil der Ausbildung an der Berufsschule in Augsburg sowie in Lehrgängen an den verschiedenen Standorten der Bayerischen Verwaltungsschule.

Den berufspraktischen Teil der Ausbildung durchläufst du in den verschiedenen Sachgebieten des Rathauses, wie zum Beispiel im Bürgerbüro, im Standesamt oder in der Personalabteilung.

Du lernst das Beraten von Bürgerinnen und Bürgern, das Prüfen von rechtlichen Fragestellungen und das Vorbereiten von politischen Beschlüssen kennen.

Wir bieten

  • eine attraktive Ausbildungsvergütung, die sich nach dem TVAöD richtet und derzeit monatlich beträgt:
    • 1. Ausbildungsjahr 1.368,26 €
    • 2. Ausbildungsjahr 1.418,20 €
    • 3. Ausbildungsjahr 1.464,02 €
  • ein sehr abwechslungsreiches, verantwortungsvolles und interessantes Tätigkeitsfeld
  • flexible Arbeitszeitregelung; Gleitzeit ab dem 18. Lebensjahr
  • eine betriebliche, rein arbeitgeberfinanzierte Alterszusatzversorgung ab dem 17. Lebensjahr
  • Jährliche Sonderzahlung
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Urlaub in Höhe von 30 Tagen pro vollem Kalenderjahr

Weitere Informationen

Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung bis 30.11.2025.

Für Rückfragen stehen dir unsere Ansprechpartner der Personalverwaltung zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis, dass wir persönlich abgegebene Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurücksenden. Die Unterlagen werden unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften vernichtet.

Fahrtkosten anlässlich eines Vorstellungsgesprächs können wir leider nicht erstatten. Diese finden in KW 50 statt.